Berlin (energate) - Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 4. Mai 2021 (Az. EnVR 22/20) entschieden, dass die in § 10 Abs. 2 S. 3 Anreizregulierugsverordnung (ARegV) aufgeführte Erheblichkeitsschwelle von 0,5 Prozent nur beim ersten Antrag auf Genehmigung eines Erweiterungsfaktors in einer Regulierungsperiode anwendbar ist. Damit hob das Gericht den vorinstanzlichen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart auf. …
3 Fragen an Melanie Meyer, PWC Legal "Netzbetreiber gewinnen vor dem BGH"
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