Bonn (energate) - Die Bundesnetzagentur hat den Vergleichsvertrag zur vollen Nutzung der Erdgasleitung Opal als nichtig anerkannt. Eine entsprechende Notiz ist auf der Internetseite der zuständigen Beschlusskammer (BK) 7 veröffentlicht. Damit endet eine lange juristische Auseinandersetzung um die komplette Nutzung der Opal-Kapazität durch Gazprom. Denn den Vertrag hatten die Unternehmen Opal Gastransport, Gazprom Export und Gazprom bereits im November 2016 geschlossen (energate berichtete). …
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