Karlsruhe (energate) - Die Begrenzung der Bemessungsgrundlage der kalkulatorischen Gewerbesteuer für den Kapitalkostenaufschlag auf eine fiktive Eigenkapitalquote von 40 Prozent ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 5. Mai im Rahmen einer Leitsatzentscheidung beschlossen (EnVR 26/19). Anlass war die Rechtsbeschwerde eines Gasnetzbetreibers gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zum Kapitalkostenaufschlag. …
Kind des Ruhrgebiets und seit 2001 als Redakteur bei energate. Seit 2018 Teil des Teams Gas & Wärme. Davor zwei Jahre lang als Nordkorrespondent in Bremen.