Von Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt und Partner, Ernst & Young
Insbesondere der zunehmende Regulierungsdruck führt in jüngerer Zeit wieder zu mehr Stadtwerke-Kooperationen. Diese Kooperationen begegnen vielfältigen rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Hürden, die es mit einer intelligenten Projektstruktur und -führung zu überwinden gilt.
Die endgültige Realisierung einer Kooperation kann bis zu zwei Jahre Zeit in Anspruch nehmen. Dieser Prozess ist komplex und erfordert die Beachtung einer Vielzahl von rechtlichen Bedingungen, wie auch organisatorisches Geschick. Leider scheitert der Abschluss vieler aussichtsreicher Kooperationen gerade an dieser Komplexität. Damit gilt es im Folgenden die Vorteile wie auch die Herausforderungen von Kooperationen im Energiesektor aufzuzeigen.
Organisation des Projekts
Zu Beginn eines Kooperationsprozesses sollte eine Bestandsaufnahme der unternehmerischen Ausgangssituation und der Kooperationsziele der beteiligten Unternehmen erfolgen. Eine Machbarkeitsprüfung und eine Risikoanalyse, welche die erforderlichen behördlichen Verfahren und relevanten Gesetzesänderungen in den Blick nehmen, stellen die Kooperationsabsicht auf ein solides Fundament. In Anschluss an diese Planungsschritte folgt die Umsetzungsphase.
Um besonders in der Umsetzungsphase den Überblick zu behalten, sollte dem Kooperationsprozess ein organisatorischer Rahmen gegeben werden. Hierfür haben sich a) der Projektstrukturplan, der die interne Organisation des mit der Kooperation befassten Teams bestimmt, b) der Projektablaufplan, der die einzelnen Arbeitsschritte mit Deadlines festhält und c) der Projektkostenplan, der alle Personal- und Sachkosten der Kooperation beinhaltet, bewährt.
Einbindung der Stakeholder
Die lückenlose Einbindung aller relevanten Entscheidungsträger während des gesamten Kooperationsprozesses ist essentiell. Zu diesen zählen im Fall der Kooperation von Unternehmen mit öffentlichem Träger insbesondere die Aufsichtsgremien mit den politischen Mandatsträgern. Auch die möglichst frühe Einbindung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen spielt eine wichtige Rolle. Arbeitsrechtlich unabdingbar ist es, zunächst in einer Due-Diligence-Prüfung alle durch die Kooperation betroffenen Arbeitnehmer mit ihren Sozialdaten und Betriebsvereinbarungen aufzulisten, sowie schwebende arbeitsgerichtliche Verfahren und die in den letzten sechs Monaten ausgesprochenen Kündigungen festzuhalten. Eine Bestandsaufnahme sollte auch die Kosten für die Zusatzversorgung von Arbeitnehmern in kommunalen Unternehmen in den Blick nehmen.
In Bezug auf den Betriebsrat sind die Mitwirkungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz in den §§ 90, 91, 111 BetrVG maßgeblich. Eine Beteiligung des Betriebsrates wird erforderlich, wenn sich die Absicht zur Kooperation auf ein gewisses Maß verdichtet hat. Dies wird meist nach Abschluss des allgemeinen unternehmerischen Abwägungsprozesses, aber noch vor der Umsetzungsphase der Fall sein. Eine frühe Einbindung der einzelnen betroffenen Arbeitnehmer wie auch des Betriebsrates erhöht maßgeblich die Akzeptanz der Kooperation in der Belegschaft. Es sollte stets Acht gegeben werden, dass der aktuelle Stand des Kooperationsprozesses so kommuniziert wird, dass er auch für den juristisch nicht vorgebildeten Arbeitnehmer nachvollziehbar ist.
Wahl des Kooperationsmodells
Zunächst müssen die beteiligten Unternehmen ermitteln, in welcher Intensität sie kooperieren wollen. Hier bietet sich ein großer Spielraum. Die Möglichkeiten reichen von bloßen vertraglichen Liefer- oder Leistungsvereinbarungen über die Schaffung eines gemeinsamen Tochterunternehmens bis zur Fusion oder Übe