Ab 2023 müssen neue, öffentlich zugängliche
Ladesäulen eine Schnittstelle für die Zahlung per EC-Karte oder Kreditkarte haben. Diese jüngst beschlossene
Änderung der Ladesäulenverordnung soll den sogenannten Spontanladern das Leben erleichtern, die Betreiber sind alles andere als begeistert. Sie befürchten, dass das ohnehin noch schwierige Geschäft mit Ladestrom weiter ausgebremst wird.
Dennoch: Vor allem über Ladesäulen und Wallboxen will die Energiewirtschaft in Zukunft an der E-Mobilität mitverdienen. Die Suche nach den passenden Marktzugängen läuft schon lange,
Eon sucht dazu beispielsweise den Schulterschluss mit
Volkswagen. Die beiden Dax-Konzerne wollen mit dem
"E.ON Drive Booster" am Markt für Schnelllader punkten. Eine neue
Digitalplattform zum
Ladestrommanagement auf Verteilnetzebene hat unterdessen die
Eon-Tochter Westnetz vorgestellt.
Die Karlsruher
EnBW legt ihrerseits weiterhin ein
hohes Tempo beim Aufbau ihres Schnellladenetzes vor. Ein
Rechtsstreit mit der Verbraucherzentrale NRW zu den
Ladestrom-AGB in Bestandsverträgen ging unterdessen zuungunsten des Konzerns aus. Lesen Sie, warum die
EnBW dennoch auf eine Revision verzichtet und das Urteil akzeptiert.
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