14.09.2020

Alpiq: Investoren reichen Klage ein | Wochenrückblick Schweiz KW 37

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Die Schweizer Energiewirtschaft wurde in der vergangenen Woche vor allem durch diese Themen geprägt: Der Ständerat will mindestens 75 Prozent der Massnahmen zur Treibhausgasreduktion bis 2030 im Inland vollziehen. Derweil haben viele Gasnetzbetreiber in Folge des Entscheids der Wettbewerbskommission ihr Netz für Drittlieferanten geöffnet. Nun müssten mit jedem lokalen, regionalen und nationalen Netzbetreiber separate Verträge verhandelt werden.

In Zusammenarbeit mit acht Schweizer Energieversorgern und der Stadtwerke-Allianz Swisspower realisiert das Limmattaler Regiowerk Limeco in Dietikon die erste industrielle Power-to-Gas-Anlage der Schweiz. Mit einer Elektrolyse-Leistung von 2,5 MW ist die Anlage schweizweit die grösste. Das Projekt soll aufzeigen, wie Power-to-Gas- Anlagen die erneuerbare Stromproduktion ergänzen und dabei wirtschaftlich betrieben werden können. Dazu sollen nun in Dietikon 15 Jahre lang Erfahrungen gesammelt werden. Das ist die Mindestbetriebsdauer der Anlage. Das Ziel ist es, laut Thomas Peyer von Swisspower, das Erdgas dereinst durch erneuerbares Gas zu ersetzen.

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Alpiq: Investoren reichen Klage ein

Die Investoren Knight Vinke und Merion Capital haben nach Angaben der Energieversorgerin gegen die Höhe der Ausgleichszahlung in der Abfindungsfusion je eine Klage gegen Alpiq eingereicht. Die Abfindungsfusion hatten die Generalversammlungen der Alpiq Holding AG und der Alpha 2020 AG am 24. Juni genehmigt. Sie ist inzwischen vollzogen. Die dabei erfolgte Zustimmung auch zum Fusionsvertrag sah eine Abfindung von 70 Franken pro Aktie vor, welche laut Alpiq zwischenzeitlich auch an alle Minderheitsaktionäre ausgerichtet worden ist. 

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CO2-Gesetz: Ständerat erhöht Inlandsziel

Der Ständerat ist bei der Differenzbereinigung zur Totalrevision des CO2-Gesetzes in einigen Punkten auf den Kurs des Nationalrats eingebogen. So will er jetzt ebenfalls mindestens 75 Prozent der Massnahmen zur Treibhausgasreduktion bis 2030 im Inland vollziehen. Der Bundesrat hatte ursprünglich 60 Prozent vorgeschlagen. Das 75:25-Verhältnis entspricht einem Inlandziel von mindestens 37,5 Prozent in Bezug auf die Verminderung von 1990 bis 2030. Mit dem 60:40-Verhältnis wären es 30 Prozent gewesen. Beide Räte einigten sich auch bei der Frage, welche Bereiche von den Sanktionseinnahmen bei Verstößen seitens der Autoimporteure profitieren sollen: u.a. der Klimafonds.

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Offene Gasnetze: Weko-Entscheid zeigt schweizweit Wirkung

Diesen Sommer öffnete ein Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko) gegen die Energie Wasser Luzern Holding AG (EWL) und die Erdgas Zentralschweiz AG (EGZ) den Erdgasmarkt in der Zentralschweiz faktisch vollständig. Als Folge dessen haben in der Zwischenzeit schweizweit viele Gasnetzbetreiber ihr Netz für Drittlieferanten geöffnet. ¿Wir haben von praktisch allen grösseren Gasnetzbetreibern die Zusicherung erhalten, dass sie Erdgaslieferungen von Drittlieferanten zulassen werden¿, sagte René Baggenstos, Geschäftsleiter der Enerprice Service AG. Mit jedem lokalen, regionalen und nationalen Netzbetreiber müssten separate Verträge verhandelt werd

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