Köln (energate) - Der andauernde Rechtsstreit um die Spaltung von Grundversorgungstarifen geht in die nächste Runde. Das Landgericht Köln hat dem Kölner Versorger Rheinenergie per einstweiliger Verfügung die Einführung eines zweiten Grundversorgungstarifs untersagt. Kurios: Zuvor hatte eine andere Kammer des Landgerichts Köln in einem ähnlichen Fall noch zugunsten des Versorgers geurteilt (energate berichtete). …
Grundversorgung Nächstes Urteil: Gericht untersagt Rheinenergie Tarifspaltung
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