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Grundversorgung Nächstes Urteil: Gericht untersagt Rheinenergie Tarifspaltung

Unternehmen 22.03.2022 16:06 von Rouben Bathke
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Die Richter des Kölner Landgerichts kommen im Falle der Tarifspaltung in der Grundversorgung zu unterschiedlichen Einschätzungen. (Foto: Pixabay)
Die Richter des Kölner Landgerichts kommen im Falle der Tarifspaltung in der Grundversorgung zu unterschiedlichen Einschätzungen. (Foto: Pixabay)

Köln (energate) - Der andauernde Rechtsstreit um die Spaltung von Grundversorgungstarifen geht in die nächste Runde. Das Landgericht Köln hat dem Kölner Versorger Rheinenergie per einstweiliger Verfügung die Einführung eines zweiten Grundversorgungstarifs untersagt. Kurios: Zuvor hatte eine andere Kammer des Landgerichts Köln in einem ähnlichen Fall noch zugunsten des Versorgers geurteilt (energate berichtete). …

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