Wuppertal (energate) - Die Verbraucherzentrale NRW muss im Rechtsstreit um gesplittete Grundversorgungstarife eine weitere Niederlage einstecken. Vor dem Landesgericht Düsseldorf unterlagen die Verbraucherschützer:innen den Wuppertaler Stadtwerken. Das Gericht lehnte deren Antrag auf einstweilige Verfügung ab. Damit hatte die Verbraucherzentrale NRW versucht, Versorger zu einheitlichen Grundversorgungstarifen für neue und bestehende Kund:innen zu verpflichten. …
Möchten Sie diese und weitere Meldungen lesen?
Testabo energate messenger⁺
Laufzeit: 30 Tage
Zugriff auf über 130.000 Meldungen , App und Archiv