10.02.22, 16:52 von Artjom Maksimenko

Köln (energate) - Im Streit um die Rechtmäßigkeit eines zweiten Grundversorgungstarifs hat der Kölner Energieversorger Rheinenergie einen Erfolg errungen. Das Landgericht Köln hat die Einstweilige Verfügung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen als "unbegründet" zurückgewiesen, wie Rheinenergie jetzt mitteilte. Die Verbraucherzentrale reagierte mit Bedauern auf die Entscheidung und hat via "Twitter" den Gang zum Oberlandesgericht Köln angekündigt.

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Ende Januar beantragten die Verbraucherschützer exemplarisch Einstweilige Verfügungen gegen Rheinenergie, Stadtwerke Gütersloh und WSW Wasser & Energie aus Wuppertal (energate berichtete). Der Grund: die Ungleichbehandlung von neuen und bestehenden Kunden in der Ersatz- und Grundversorgung. Nach einer Abmahnung, auf die die betroffenen Versorger nicht reagierten, folgte die Einstweilige Verfügung (energate berichtete). "Wir begrüßen es, dass das Gericht diese Entscheidung getroffen hat und unser Handeln als korrekt und rechtskonform bestätigt", kommentierte der Vertriebsvorstand der Rheinenergie, Achim Südmeier. Die Fälle von WSW und den Stadtwerken Gütersloh werden bei den zuständigen Landgerichten in Düsseldorf und Bochum verhandelt. Dort stehen die Entscheidungen noch aus, wie energate auf Anfrage erfuhr.

LG Köln: "Spaltung nicht unzulässig"

Entgegen der Auffassung der Verbraucherzentrale NRW streite der Wortlaut des § 36 Abs. 1 S. 1 EnWG nicht für die Unzulässigkeit der streitgegenständlichen Preisdifferenzierung, argumentierte das LG Köln. Auch die EU-rechtlichen Vorgaben, insbesondere aus der Richtlinie (EU) 2019/944, die in Art. 27 Abs. 1 fordert, "dass alle Haushaltskunden das Recht auf Versorgung mit Elektrizität einer bestimmten Qualität zu wettbewerbsfähigen, leicht und eindeutig vergleichbaren, transparenten und diskriminierungsfreien Preisen haben", stünde einer Aufspaltung nicht entgegen. Des Weiteren hat das Gericht auf die Ausführungen der Landeskartellbehörde NRW verwiesen, die eine Preisspaltung für zulässig hält (energate berichtete).

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Aufgrund von drastisch gestiegenen Beschaffungspreisen haben zahlreiche Energieanbieter einen Belieferungsstopp ausgerufen oder gar Insolvenz angemeldet. Ihre Kunden mussten in die Ersatz- und Grundversorgung ihres örtlichen Energieversorgers wechseln. Wegen eines starken Zulaufs solcher Kunden mussten die Grundversorger ungeplante Energiemengen zu sehr hohen Preisen an der Börse beschaffen. Um ihre Bestandskunden in der Grundversorgung vor einer empfindlichen Preiserhöhung zu schützen, entschieden sich viele Anbieter für eine Spaltung des Grundversorgungstarifs in einen für Bestands- und einen für Neukunden. Bei den letzteren lag der Preis oft deutlich höher. Die Ungleichbehandlung der Kunden rief die Verbraucherschützer auf den Plan. Die Verbraucherzentrale NRW suchte darauf exemplarisch drei Unternehmen aus und wählte den juristischen Weg. /am