Berlin (energate) - Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will die KWK-Förderung grundlegend umbauen. Das zeigt der Referentenentwurf seines Hauses für ein neues KWK-Gesetz, der der energate-Redaktion vorliegt. Er führt die Leitlinien aus, die schon im Weißbuch für die Strommarkt-Reform vorskizziert sind (energate berichtete). Eine neue Vergütungsstruktur soll die Dekarbonisierung der Erzeugung unterstützen und die KWK-Betreiber zu größerer Marktorientierung anhalten. Kohle-KWK wird grundsätzlich nicht mehr gefördert. Das KWK-Ausbauziel, das bislang bei 25 Prozent der gesamten Stromerzeugung lag, wird auf 25 Prozent der thermischen Erzeugung reduziert. Das "gewährleistet die Passfähigkeit der KWK sowohl zur Entwicklung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien als auch der Erzeugung der übrigen konventionellen Anlagen", heißt es. Geplant ist die KWK-Förderung, die 2015 auf insgesamt 630 Mio. Euro geschätzt wird, auf maximal 1,5 Mrd. Euro im Jahr zu erhöhen.
Um die Strommarkt-Integration zu verbessern, sind die Betreiber von KWK-Anlagen mit mehr als 100 kW künftig zu Direktvermarktung verpflichtet. Die Betreiber kleiner Anlagen können ihren Strom wahlweise selbst verbrauchen, direktvermarkten oder mit dem Netzbetreiber eine kaufmännische Vermarktung vereinbaren. Gibt es in letzterem Fall keine andere Vereinbarung, so gilt der Durchschnittspreis für Grundlaststrom an der EEX in Leipzig. Die neuen KWK-Zuschläge für den Leistungsanteil bis 50 kW liegen bei 8 Cent/kWh (bisher 5,41 Cent), für den Leistungsanteil bis 250 kW bei fünf Cent/kWh (bisher vier Cent), für den Leistungsanteil bis zwei MW bei 4,4 Cent/kWh (bisher 2,4 Cent) und darüber bei 3,1 Cent/kWh (bisher 1,8 Cent).
Die KWK-Eigenerzeugung soll grundsätzlich nicht mehr gefördert werden. "Eigenstromerzeugung wird nur noch in Bereichen gewährt, in denen die Anlagen ohne Förderung nicht wirtschaftlich betrieben werden können und in denen deshalb Investitionen in hocheffiziente KWK-Anlagen unterbleiben würden." Ausnahmen gibt es für Kleinanlagen bis 50 kW. Sie bekommen vier Cent/kWh. Privilegiert werden die Anlagen der stromintensiven Unternehmen. Deren Anlagen bekommen in der Förderstufe über zwei MW einen Zuschlag eine Vergütung von 1,8 Cent/kWh. Die Förderdauer soll bei Neuanlagen bis 50 kW 45.000 Vollnutzungsstunden betragen, bei größeren Anlagen 30.000 Stunden.
Weiterhin wird die Umrüstung von Kohle-KWK auf Gas-KWK bezuschusst. Für neue, umgerüstete oder modernisierte Anlagen erhöht sich der Zuschlag um 0,6 Cent/kWh, wenn ihr Mehrheitseigner innerhalb eines Jahres ein entsprechende eigene Kohle-KWK einstellt. Eine abgestuft verlängerte Förderdauer unterstützt die Umrüstungen zusätzlich. Bestandshilfen sind für die notleidenden KWK-Anlagen der kommunalen Unternehmen vorgesehen. KWK-Anlagen der öffentlichen Versorgung bekommen bis 2019 einen zusätzlichen Zuschlag von 1,5 Cent/kWh, sofern sie hocheffizient mit Gas betrieben werden.
Die erhöhte KWK-Förderung soll wie bisher über die Netzentgelte auf die Endverbraucher umgelegt werden. Für Haushaltkunden dürfte sich die Umlage von derzeit 0,25 Cent/kWh dann verdoppeln. Die Vergünstigungen für industrielle Großverbraucher werden neu gefasst. Sie sollen künftig ab einer Mio. kWh nur 0,035 Cent zahlen, bisher zahlen sie 0,051 Cent ab einem Verbrauch von 100.000 kWh. /gk