20.08.15, 16:26

Berlin (energate) - Das Bundeswirtschaftsministerium hat den bisherigen Entwurf für das neue KWK-Gesetz 2016 nochmals überarbeitet. Ein aktualisierter Referentenentwurf für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, der energate vorliegt, nimmt gegenüber der Fassung vom Juli dieses Jahres (energate berichtete) einige entscheidende Änderungen vor. So wird das Ausbauziel für KWK-Strom abermals neu definiert. Das ursprüngliche Regierungsziel sah vor, den Anteil von KWK-Strom an der Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent anzuheben. Der Juli-Entwurf bezog das KWK-Ausbauziel von 25 Prozent nur noch auf die thermische Erzeugung. Der jetzige Entwurf bezieht das 25-Prozent-Ziel bei der KWK auf die "regelbare Nettostromerzeugung bis zum Jahr 2020", sprich die Nettostromerzeugung ohne die fluktuierende Einspeisung von Wind- und Fotovoltaikanlagen. Damit wird die Berechnungsbasis um Strom aus Biomasse-, Wasserkraft- und Hausmüllanlagen erweitert. Nach ersten Schätzungen von Experten macht das rund zehn Prozent aus.

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Die zweite Änderung betrifft die Förderung von KWK-Bestandsanlagen in der öffentlichen Versorgung. Im aktuellen Referentenentwurf wird der Eingangswert für Bestandsanlagen, die Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags haben, gesenkt: von zehn MW elektrischer Leistung auf nunmehr zwei MW. Nutznießer dieser Ausweitung des Kreises der zuschlagsberechtigten Anlagen sind die Stadtwerke, deren Lobbyverbände hier erfolgreich waren (energate berichtete). Die dritte Änderung begünstigt "stromkostenintensive Unternehmen". Allgemein gilt, dass der Eigenstromverbrauch ab einer Anlagenleistung von mehr als 50 Kilowatt nicht mehr bezuschusst wird. Für stromintensive Unternehmen war eine Ausnahmeregelung vorgesehen, die für den KWK-Eigenverbrauch gestaffelte Vergütungsätze gewährt. Zusätzlich dazu ist jetzt eine Verordnungsermächtigung vorgesehen, mit welcher der Adressatenkreis erweitert werden kann. Das Ministerium kann diese Vergünstigungen damit auf die stromkosten- oder handelsintensiven Branchen nach dem EEG 2014 ausweiten.

Im Übrigen bleibt es bei den Grundlinien der neuen KWK-Förderung. Dazu gehören ein Direktvermarktungs- und Einspeise-Gebot, der Ausstieg aus der Kohle-KWK, die Einführung der Bestandsförderung und erhöhte Vergütungsätze. Der weitere Fahrplan ist eng, da das Gesetz noch Anfang 2016 in Kraft treten soll. Das Kabinett soll es im September beschließen, dann folgen die Beratungen von Bundestag und Bundesrat. Derzeit läuft die Ressortabstimmung. Parallel dazu sollen die Verbändekonsultation und das Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission eingeleitet werden. "Die Zuschläge für die energieintensive Industrie müssen den Beihilferichtlinien der Europäischen Kommission entsprechen", heißt es im Entwurf. "Brüssel, das wird der eigentliche Knackpunkt", verlautet es dazu aus dem Umfeld des Wirtschaftsministeriums. /gk

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