Wien (energate) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich mit der Kelag auf einen Vergleich für Kunden geeinigt, die von zwei Preisänderungsklauseln betroffen waren. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte im Juli die beiden Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kelag für gesetzwidrig. Damit fällt nach Ansicht des VKI die Grundlage für die Preiserhöhung vom 1. September 2019 weg. …
Möchten Sie diese und weitere Meldungen lesen?
Testabo energate messenger⁺
Laufzeit: 30 Tage
Zugriff auf über 130.000 Meldungen , App und Archiv
Ich berichte seit Februar 2020 für energate über den Energiemarkt in Österreich. Zuvor war ich viele Jahre Italien-Korrespondentin für eine österreichische Tageszeitung.