Berlin (energate) - Der Bundesrat hat am 26. April Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz zugestimmt. Damit ist der Finanzrahmen für das Wasserstoffkernnetz beschlossen. Der Aufbau soll über Netzentgelte finanziert werden, über ein Amortisationskonto geht der Bund in Vorleistung, damit die Nutzung für die ersten Kunden nicht zu teuer wird. Der Bundestag hatte die Änderungen am 12. April beschlossen. …
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