Berlin (energate) - Betreiber von Kraftwerken oder Müllverbrennungsanlagen sollen künftig von Anforderungen an Lärm und Luftschutz abweichen dürfen. Die Bundesregierung will damit den Ersatz von Erdgas etwa in Industrieanlagen erleichtern. Geplant sind daher Änderungen am Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie an verschiedenen Verordnungen. Entwürfe aus dem Bundesumweltministerium liegen energate vor. …
Gasmangellage Kraftwerke: Umweltministerium will Anforderungen lockern
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