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Ersatzversorgung OLG Karlsruhe erklärt Preisspaltung für unzulässig

Strom 11.08.2022 17:13 von Artjom Maksimenko
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Das OLG Karlsruhe hat das Tarifsplitting in Pforzheim für unzulässig erklärt. (Foto: Fotolia/Andrey Popov)
Das OLG Karlsruhe hat das Tarifsplitting in Pforzheim für unzulässig erklärt. (Foto: Fotolia/Andrey Popov)

Hamburg/Karlsruhe (energate) - Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat die Tarifspaltung für Neu- und Bestandskunden bei den Stadtwerken Pforzheim für unzulässig erklärt. Die Stadtwerke Pforzheim hatten von Strom-Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung zu Jahresbeginn einen Preis von 1,08 EUR/kWh gefordert und damit deutlich mehr als von ihren Bestandskunden in den gleichen Tarifen. …

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