Berlin (energate) - Die Verordnung zur Weitergabe gestiegener Gasbeschaffungskosten ist am 9. August in Kraft getreten. Fernwärmeversorger üben Kritik, weil sie von der Regelung nicht profitieren. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger können Gasimporteure nun die entsprechenden Verfahren zur Berechnung und Inanspruchnahme der Umlage starten. Die im Energiesicherungsgesetz (EnSiG) angelegte Regelung soll Importeure schützen, die wegen ausbleibender Gaslieferungen aus Russland nun zu hohen Kosten Gas am Markt besorgen müssen, um zugesagte Lieferungen für ihre Kunden zu erfüllen (energate berichtete). …
Versorgungssicherheit Diskussionen um Gasumlage reißen nicht ab
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