Berlin - Die Bundesregierung prüft Wege, um die beschlossene Gasumlage von der Mehrwertsteuer zu befreien. Auch inhaltlich bleiben weiterhin offene Fragen. Dabei geht es unter anderem um den Umgang mit Festverträgen und Fernwärmekunden. Letztere können nach aktuellem Stand nicht mit der Umlage belastet werden, wie das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte. Die Betreiber der Anlagen würden damit auf den Kosten sitzen bleiben, was ihre finanzielle Leistungsfähigkeit bedroht. Bei den Festverträgen werde die Rechtslage geprüft, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Aus Sicht der Energiebranche besteht hier ebenfalls keine Möglichkeit, die Umlage zu erheben (energate berichtete).
Trotz dieser offenen Punkte hatte die Bundesregierung die ab Oktober geltende Umlage am 4. August beschlossen. Sie gibt Gasimporteuren die Möglichkeit, die Kosten für höhere Beschaffungskosten infolge ausbleibender Gaslieferungen aus Russland im Umfang von bis 90 Prozent per Umlage auf die Kunden umzulegen - befristet auf 24 Monate. Der Bundestag muss der Gasumlage nicht zustimmen, kann aber per Mehrheitsbeschluss innerhalb von zwei Monaten ihre Aufhebung verlangen. Möglich ist aber auch, dass offene rechtliche Fragen zur Umlage über eine Änderung des Energiesicherungsgesetzes in der ersten Sitzungswoche Anfang September beschlossen werden, ist aus Reihen der Ampelfraktionen im Bundestag zu hören.
Debatte um Mehrwertsteuer
Unklar ist, ob die Kunden auf die Umlage auch noch Mehrwertsteuer zahlen müssen. Die Ampel-Koalition will dies verhindern. "Vollkommen klar ist: Die Gasumlage darf zu keinen Mehreinnahmen für den Staat führen. Die Bundesregierung arbeitet bereits an Lösungen, wie das vermieden werden kann", sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post.
Offenbar will auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) Steuereinnahmen aus der Umlage vermeiden. In der Abstimmung mit dem Finanzministerium über die Verordnung zur Gasumlage gab es aber keine Einigung. Aktuell prüft das Finanzressort, ob es möglich ist, die Mehrwertsteuer auf die Umlage nicht zu erheben. Die Opposition wirft der Regierung vor, eine handwerklich schlecht gemachte Verordnung auf den Weg gebracht zu haben, die viele Fragen offen lässt, "zum Beispiel, ob die Mehrwertsteuer on top kommt oder ob es im Gegenzug Entlastungen gibt", erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Steffen Bilger. /kw