Banner "Eigenanzeige MÜ 3/24 msg+ Webseite"

Verbraucherschützer Abgemahnte Versorger wehren sich gegen Preiswuchervorwurf

Unternehmen 20.01.2022 16:39 von Artjom Maksimenko
Merklistedrucken
Die Kölner Rheinenergie wird keine Unterlassungserklärung abgeben, die die Verbraucherzentrale NRW verlangt. (Foto: RheinEnergie AG)
Die Kölner Rheinenergie wird keine Unterlassungserklärung abgeben, die die Verbraucherzentrale NRW verlangt. (Foto: RheinEnergie AG)

Köln (energate) - Das Unterlassungsbegehren der Verbraucherzentrale NRW gegen drei Grundversorger wegen der Aufteilung ihrer Bestands- und einen Neukundenpreise hat nicht gefruchtet. Sowohl der Kölner Regionalversorger als auch die Wuppertaler WSW und die Stadtwerke Gütersloh haben die Frist verstreichen lassen und keine solche Erklärung abgegeben. "Die Landeskartellbehörden NRW und Niedersachsen haben sich zu abweichenden Preisen für Neukunden bereits im November geäußert und sehen diese bei nachvollziehbaren Gründen als rechtmäßig an", argumentierte Rheinenergie-Vertriebsvorstand Achim Südmeier. …

Möchten Sie diese und weitere Meldungen lesen?

Testabonnement
energate messenger+
  • 30 Tage kostenlos
  • endet automatisch
Jetzt kostenlos testen