Köln (energate) - Das Unterlassungsbegehren der Verbraucherzentrale NRW gegen drei Grundversorger wegen der Aufteilung ihrer Bestands- und einen Neukundenpreise hat nicht gefruchtet. Sowohl der Kölner Regionalversorger als auch die Wuppertaler WSW und die Stadtwerke Gütersloh haben die Frist verstreichen lassen und keine solche Erklärung abgegeben. "Die Landeskartellbehörden NRW und Niedersachsen haben sich zu abweichenden Preisen für Neukunden bereits im November geäußert und sehen diese bei nachvollziehbaren Gründen als rechtmäßig an", argumentierte Rheinenergie-Vertriebsvorstand Achim Südmeier. …
Verbraucherschützer Abgemahnte Versorger wehren sich gegen Preiswuchervorwurf
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