Straßburg (energate) - Das EU-Parlament hat Grenzwerte für den CO2-Ausstoß von neuen PKW und leichten Nutzfahrzeugen beschlossen. Das Gremium segnete einen Kompromiss ab, den seine Unterhändler mit der Ratspräsidentschaft ausgehandelt hatten (energate berichtete). Am 15. April muss noch der EU-Landwirtschafts-Rat die Verordnung absegnen, was als reine Formalie gilt. Die Verordnung gilt dann unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Grenzüberschreitung kostet 95 Euro pro Gramm CO2
Die Verordnung schreibt vor, dass ab 2025 Neufahrzeuge 15 Prozent weniger CO2 ausstoßen dürfen als noch im Jahr 2021. Ab 2030 muss der CO2-Ausstoß von PKW sogar um 37,5 Prozent und der von leichten Lastern um 31 Prozent niedriger sein. Für neu zugelassene PKW wären dann nur noch 59 Gramm CO2 pro Kilometer erlaubt. Erreichen die Hersteller die Vorgaben für ihre Neuwagenflotten nicht, werden ihnen Bußgelder auferlegt. Für jedes Gramm mehr CO2, das pro Fahrzeug gemessen wird, sind 95 Euro Strafe zu zahlen. Die Hersteller können das vermeiden, indem sie einen bestimmten Anteil von Null- und Niedrigemissionsfahrzeugen auf den Markt werfen. Aber dafür müssen die Anteile solcher Gefährte an der Neuwagenflotte eine Schwelle überschreiten: Bei PKW 15 Prozent im Jahr 2025 und 35 Prozent im Jahr 2030.
Strenger als der Kommissionsvorschlag
Die Vorgaben sind strenger als von der Kommission mit 30 Prozent Reduktion bei PKW für 2030 vorgeschlagen. Die Mitgesetzgeber - Parlament und Ministerrat - hatten sie erhöht. Deutschland, das für den Kommissionsvorschlag war, konnte sich nicht durchsetzen. Der niederländische Grünen-Abgeordnete Bas Eickhout sagte: "Es kommt nicht häufig vor, dass Rat und Parlament die Ziele gemeinsam nochmal hochschrauben". Schattenberichterstatter des Dossiers Jens Gieseke (CDU) sagte: "Einige in diesem Haus halten die Ziele für zu gering, andere halten sie für maßlos übertrieben. Diese Grenzwerte zu erreichen, wird kein Kinderspiel - im Gegenteil. Wir sind mit dem Verhandlungsergebnis deutlich über den ursprünglichen Kommissionsvorschlag hinausgegangen."
Die Regelung ist eine Neuauflage einer Verordnung aus dem Jahre 2007 über die Typengenehmigung von PKW und leichten Nutzfahrzeugen. In der alten Verordnung ging es um absolute Emissionsgrenzwerte. Die neue Verordnung hat wegen der Abgasskandale einen neuen, relativen Ansatz. Gemessen wird der CO2-Ausstoß nach dem Typenzulassung-Prüfverfahren WLTP ("Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure"), das seit September 2018 EU-weit für Neufahrzeuge angewendet werden muss. /rl