Berlin (energate) - Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will die eilbedürftigen Änderungen am EEG, KWK- und Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) am 9. Mai gebündelt ins Kabinett bringen. Das zeigt ein Referentenentwurf seines Hauses, der der energate-Redaktion vorliegt. Es handelt sich im Wesentlichen um Anpassungen und Aktualisierungen, die nicht in die Grundstruktur und Förderschwerpunkte des EEG und KWKG eingreifen, aber wegen der bevorstehenden EEG-Ausschreibungen und des europäischen Beihilferechts zeitkritisch sind. Zudem sieht es Anpassungen bei den Netzanschlussregelungen vor, die die L-Gas-Umstellungen mit sich bringen (energate berichtete).
Beim EEG will das Ministerium die Höchstwerte für Förderzuschläge bei Ausschreibungen von Onshore-Windenergie- und Fotovoltaikanlagen weiter senken. Der Höchstwert für Strom aus Windanlagen an Land wird demnach im Auktionszeitraum August 2018 bis Februar 2019 von auf 5,7 Cent/kWh festgesetzt. Derzeit liegt er bei 6,3 Cent/kWh. Der Höchstwert für Fotovoltaik-Anlagen reduziert sich von 8,91 auf 6,50 Cent/kWh. Direktvermarktung und Ausschreibungen hätten zu einer Kostendegression bei Wind- und Solarstrom geführt. "Dementsprechend können nun die Höchstwerte für Zuschläge gesenkt werden.", heißt es.
KWK: Kürzungen und Kumulationsverbot
Bei der KWK geht das Ministerium gleich mehrere Baustellen an. Zum einen soll für die gesamte KWK-Förderung gelten, dass "eine Kumulierung von Investitionszuschüssen nicht zulässig ist". Des Weiteren wird die Förderung für KWK-Bestandsanlagen angepasst. Sie fällt von derzeit 1,5 Cent auf 0,7 Cent/kWh. "Die Absenkung erfolgt, nachdem die Evaluierung der Fördersätze ergeben hat, dass insbesondere der deutlich niedrigeren Gaspreise eine Überförderungssituation verursacht." Das Evaluierungsergebnis war bereits im August 2017 bekannt, eine gesetzliche Anpassung war aber wegen der Bundestagswahl nicht mehr umsetzbar. "Der neue Fördersatz wurde daher so berechnet, dass er für die betrachteten Anlagen trotz Geltung erst ab dem 1. Juli 2018 eine Überförderung ab dem 1. Januar 2018 ausschließt", heißt es im Entwurf.
Des Weiteren arbeitet das Ministerium daran, dass die auf 40 Prozent reduzierte EEG-Umlage auch für KWK-Neuanlagen erhalten bleibt, die nach 2014 in Betrieb gingen. Das Eigenversorgungsprivileg für diesen Anlagen-Typ hatte die EU-Kommission im EEG 2014 nur bis Ende 2017 genehmigt. Eine Entfristung lehnte Brüssel ab, da sie in Teilbereichen eine Überförderung zur Folge hätte. Der Referentenentwurf hat hier eine Leerstelle, die befüllt werden soll, sobald die Lösung feststeht, die das Wirtschaftsministerium mit der Kommission aushandelt.
Politische Wirbel
Der Referentenentwurf hat schon für einigen Wirbel gesorgt. So monierte der SPD-Energiepolitiker Johann Saathoff, dass auf Druck der CDU-Fraktion die Regelungen für Sonderausschreibungen für Wind- und Solarenergie gestrichen wurden, die im Koalitionsvertrag vereinbart sind (energate berichtete). Hier bahnt sich ein koalitionsinternes Kräftemessen an. Auch die Neuregelung für Bürgerenergie, die ihre BImSch-Privilegien verlieren sollen, ist ausgegliedert (energate berichtete). Um die Ausschreibungsfristen bei den anstehenden Wind-Auktionen zu wahren, soll diese Neuregelung in einem separaten Eilgesetz erfolgen, dass die Regierungsfraktionen in der laufenden Sitzungswoche einbringen. /gk