Berlin (energate) - Die Neufassung des Gesetzes zur Konzessionsvergabe zieht sich. Und es bleiben Fragen offen, kritisieren Professor Christian Theobald und Astrid Meyer-Hetling von der Kanzlei Becker Büttner Held in einem Gastbeitrag. Die Bundesregierung hat im Februar ihren Gesetzentwurf zur Änderung der Vorschriften zur energiewirtschaftlichen Konzessionsvergabe nach § 46 EnWG vorgelegt. …
Gastkommentar von Professor Christian Theobald und Astrid Meyer-Hetling, BBH Theobald/Meyer-Hetling: "Auch künftig kein klarer Rechtsrahmen"
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