Essen (energate) - Haushaltskunden müssen im kommenden Jahr weniger für die Netzentgeltrabatte der Industrie zahlen. Die Umlage nach Paragraf 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sinkt im Jahr 2014 von derzeit 0,329 auf 0,187 Cent/kWh. Da die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50 Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW im Jahr 2014 auch noch Korrekturen aus den Jahren 2012 und 2013 vornehmen müssen, reduziert sich die Umlage im kommenden Jahr weiter auf nur noch 0,092 Cent/kWh. Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh sinkt die jährliche Belastung damit von derzeit 11,50 auf 3,22 Euro. Teurer wird es dagegen für Gewerbekunden oder Schienenverkehrsunternehmen. Diese hatten bislang für den Teil ihres Stromverbrauchs, der 100.000 kWh/a übersteigt, eine reduzierte Umlage gezahlt. Diese Grenze wurde mit der Neuregelung der Netzentgeltverordnung auf eine Mio. kWh hochgesetzt.
Von den reduzierten Netzentgelten profitieren Industrieunternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als zehn Mio. kWh im Jahr. Sie erhalten diese Vergünstigung nach Paragraf 19 der StromNEV, weil ihr konstanter hoher Stromverbrauch zur Stabilität der Stromnetze beiträgt. Aus dem Jahr 2012 sind bei der Bundesnetzagentur rund 3.300 Anträge auf geringere Netzkosten eingegangen. In diesem Jahr sind rund 1.500 weitere hinzugekommen. Trotz der zunehmenden Zahl an Unternehmen, die eine Vergünstigung in Anspruch nehmen können, sinkt der Umlagebetrag. Hauptkostentreiber war bislang die vollständige Befreiung der Unternehmen von den Netzentgelten. Diese hat das Oberlandesgericht Düsseldorf aufgehoben, weshalb die Bundesregierung die Regelung neufassen musste. Nach der Novelle der StromNEV in diesem Jahr, müssen Großkunden wieder mindestens zehn Prozent der regulären Netzentgelte zahlen.
Für 2014 schätzen die ÜNB in ihrer Prognose, dass eine Strommenge von insgesamt rund 82 Mrd. kWh von den Netzentgelten befreit wird. Damit entgehen den Netzbetreibern Erlöse im Umfang von knapp 630 Mio. Euro, die über die Umlage finanziert und zwischen den Netzbetreibern ausgeglichen werden müssen. Im Jahr 2013 lag die Prognose bei 74,6 Mrd. kWh und für den Umlagebetrag bei 805 Mio. Euro. Für 2012 hatte die Bundesnetzagentur die Umlagesumme auf 440 Mio. Euro festgesetzt. Während die ÜNB für 2013 weiter mit Prognosewerten arbeiten müssen, da noch keine belastbaren Zahlen vorliegen, gibt es für 2012 bereits bescheinigte Ergebnisse. Demnach lag die tatsächliche Umlage bei knapp 404 Mio. Euro. Um etwa 5,77 Mrd. kWh wurde der umlagefähige Letztverbrauch für 2012 nach oben korrigiert. Ähnlich schätzen die ÜNB den Korrekturbedarf für 2013 ein, wodurch sich an der Umlagesumme von 805 Mio. Euro aber kaum etwas ändert.
Da die Neufassung der StromNEV rückwirkend auch für die Jahre 2012 und 2013 gilt, müssen die Umlagen aus den Jahren 2012 und 2013 wieder zurückgezahlt und neu erhoben werden. Das kommt den Kunden 2014 zugute. Während Haushaltskunden und kleine Gewerbekunden von der auf 0,092 Cent/kWh reduzierten Umlage profitieren, führt die Rückabwicklung bei Kunden mit einem Verbrauch über 100.000 kWh im Jahr aber zu deutlichen Nachzahlungen. Hier gelten im kommenden Jahr Umlagen von 0,482 beziehungsweise 0,532 Cent/kWh, je nach Verbrauchsgruppe. Die maximale Belastung aus der Umlage liegt für ein Unternehmen (bis 1 Mio. kWh/a) damit rechnerisch bei rund 4.400 Euro im Jahr. Bis zur Grenze von zehn Mio. kWh liegt die Maximalbelastung bei knapp 9.000 Euro im Jahr. Für das produzierende Gewerbe und Schienenverkehrsunternehmen liegt die Zusatzbelastung rein rechnerisch bei bis zu 7.130 Euro im Jahr. /tc