Berlin (energate) - Autohäuser, Backstuben, Lebensmittel-, Textil- und Fast-Food-Ketten sowie Sparkassen und Golfplätze zahlen reduzierte Netzentgelte. Das geht aus schriftlichen Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der Grünen hervor, die energate vorliegen. Es handelt sich um teilweise Befreiungen von den Durchleitungsgebühren, die die Unternehmen bei einer atypischen Netznutzung in Anspruch nehmen können (§ 19 Absatz 2 Satz 1 Stromnetzentgeltverordnung). …