Der Delegierte Rechtsakt der EU definiert die Strombezugskriterien zur Produktion von grünem Wasserstoff. Für nahezu die gesamte Strommenge müssen PPAs abgeschlossen werden. Dabei gilt das Gebot der Gleichzeitigkeit und Zusätzlichkeit: Der Strombezug der Elektrolyseanlage muss sich ab 2030 nach der stündlich verfügbaren PPA-Menge richten. Anlagen, die ab 2028 in Betrieb gehen, dürfen nur noch PPAs mit neuen Erneuerbarenanlagen schließen, die noch keine Förderzahlung erhalten haben. Eva Stede, Referentin für Wasserstoff-Regulatorik und Energiepolitik bei EWE, sprach mit energate über die enormen Auswirkungen dieser Regelungen für den Wasserstoff- und Strommarkt.
energate: Frau Stede, die Begrenzung des Strombezugs auf stündlich verfügbare PPA-Mengen soll sicherstellen, dass die Strommengen zur Wasserstofferzeugung wirklich erneuerbar sind. Wie wirkt sich diese starke Koppelung insgesamt auf den Strommarkt aus?
Stede: Mit der Spotoptimierung werden gleich drei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: weniger CO2-Emissionen, günstigerer Wasserstoff und weniger EEG-Förderbedarf. Denn reagieren Elektrolyseure kurzfristig auf Preissignale des Spotmarkts, so richten sie ihre Stromnachfrage genau auf Zeiten mit hohem Wind- und Solarangebot aus, da dann die Preise niedrig sind. Und durch die steigenden Markterlöse reduziert sich der EEG-Förderbedarf. In teuren Zeiten wird der über PPAs beschaffte Strom wieder verkauft. [...]