"EU-Kriterien treiben die PPA-Kosten für Elektrolyseure" | Interview der Woche in KW 43

Foto: EWE

Der Delegierte Rechtsakt der EU definiert die Strombezugskriterien zur Produktion von grünem Wasserstoff. Für nahezu die gesamte Strommenge müssen PPAs abgeschlossen werden. Dabei gilt das Gebot der Gleichzeitigkeit und Zusätzlichkeit: Der Strombezug der Elektrolyseanlage muss sich ab 2030 nach der stündlich verfügbaren PPA-Menge richten. Anlagen, die ab 2028 in Betrieb gehen, dürfen nur noch PPAs mit neuen Erneuerbarenanlagen schließen, die noch keine Förderzahlung erhalten haben. Eva Stede, Referentin für Wasserstoff-Regulatorik und Energiepolitik bei EWE, sprach mit energate über die enormen Auswirkungen dieser Regelungen für den Wasserstoff- und Strommarkt.

energate: Frau Stede, die Begrenzung des Strombezugs auf stündlich verfügbare PPA-Mengen soll sicherstellen, dass die Strommengen zur Wasserstofferzeugung wirklich erneuerbar sind. Wie wirkt sich diese starke Koppelung insgesamt auf den Strommarkt aus?

Stede: Mit der Spotoptimierung werden gleich drei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: weniger CO2-Emissionen, günstigerer Wasserstoff und weniger EEG-Förderbedarf. Denn reagieren Elektrolyseure kurzfristig auf Preissignale des Spotmarkts, so richten sie ihre Stromnachfrage genau auf Zeiten mit hohem Wind- und Solarangebot aus, da dann die Preise niedrig sind. Und durch die steigenden Markterlöse reduziert sich der EEG-Förderbedarf. In teuren Zeiten wird der über PPAs beschaffte Strom wieder verkauft. [...] 

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