"Durchleitungsmodell sorgt erstmals für Transparenz beim Preis" | Interview der Woche 42

Decarbon1ze GmbH

Die Ausschreibung für das E-Schnellladenetz für E-LKW markiert einen wichtigen Schritt in der Weiterentwicklung der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Interessierte können sich bis zum 18. Oktober bewerben. Dabei wird erstmals das sogenannte Durchleitungsmodell verpflichtend, welches es den Nutzern ermöglicht, ihren eigenen Stromlieferanten an die Ladesäule "mitzubringen". energate sprach darüber mit Knut Hechtfischer, CEO des Start-ups Decarbon1ze. Sein Unternehmen setzt nach eigenen Angaben als erster Dienstleister diese Technologie um.

energate: Die Ausschreibung für das E-Schnellladenetz für E-LKW ist gestartet. Dabei wird auch erstmals das sogenannte Durchleitungsmodell verpflichtend. Was hat es damit auf sich?

Hechtfischer: Das Durchleiten am Ladepunkt erlaubt es, den eigenen Stromlieferanten für E-LKW zum Ladepunkt mitzubringen. Spediteuren, Arbeitgebern oder anderen Flottenbetreibern wird es ermöglicht, die gesamte Fahrzeugflotte über einen einzelnen Stromlieferanten zu bewirtschaften - das schafft Wettbewerb, reduziert Kosten und erspart administrativen Aufwand bzw. Bürokratie. Der Betreiber stellt die Ladeinfrastruktur zur Verfügung und erhebt dafür ein Infrastrukturentgelt. Grundlage ist die bilanzielle Zuordnung der geladenen Strommengen nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2020 (Festlegung BK6-20-160). Dabei geht es konkret um die Netzzugangsregeln, die eine ladevorgangsscharfe, bilanzielle Zuordnung der Energiemengen zu einem Endnutzer oder Bilanzkonto ermöglichen. [...]

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