In der Strommarktverordnung der EU, die bereits Anfang Juli 2019 in Kraft trat, wird die Berechnung grenzüberschreitender Kapazitäten des europäischen Elektrizitätsmarktes geregelt. Demnach müssen die europäischen Übertragungsnetzbetreiber bis zum 31. Dezember 2025 dem gebotszonenübergreifenden Handel einen Mindestanteil von 70 Prozent der Übertragungskapazitäten zur Verfügung stellen. Wie das funktioniert und wie die Kommunikation zwischen den europäischen Netzbetreibern aussieht, hat Tennet-COO Tim Meyerjürgens im Gespräch mit energate erklärt.
energate: Für den grenzüberschreitenden Stromhandel müssen 70 Prozent der Kapazität bereitgestellt werden. Ist das realistisch?
Meyerjürgens: Der Netzentwicklungsplan hat das Ziel, ein engpassreduziertes Netz zu gestalten. Die 70 Prozent Marktkapazität sind seit Langem als EU-Forderung für alle Mitgliedsländer bekannt. Wir berücksichtigen das in der Netzplanung. Das heißt, der im Netzentwicklungsplan vorgesehene Netzausbau stellt sicher, dass wir 70 Prozent Marktkapazität zur Verfügung stellen können. [...]