Seit Anfang des Jahres ist der überarbeitete Paragraf 14a EnWG in Kraft. Er fördert die Integration von steuerbaren Geräten wie Wärmepumpen oder Elektroautos ins Stromnetz. Kunden sollen von reduzierten Netzentgelten profitieren, während intelligente Steuerungssysteme die Netzstabilität und den Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen. Ab 2025 müssen auch die kleineren Versorger dazu flexible Tarife anbieten. Doch die Voraussetzung dafür sind Smart Meter bei den Kunden. Wie es darum bestellt ist, ist eines unserer Themen in diesem Heft. Lesen Sie dazu unter anderem das Interview meines Kollegen Michael Hahn mit Ingbert Liebing, dem Hauptgeschäftsführer des Verbands Kommunaler Unternehmen.
Im Format Pro & Contra widmen wir uns zudem der Frage, ob es eine Preisobergrenze beim Smart-Meter-Rollout braucht. Dazu äußern sich Verbraucherschützer Henning Herbst und Oliver Pfeifer vom Netzbetreiber Netze BW mit ihrer konträren Sicht auf die Dinge.
Aber auch an anderer Stelle kommen bald neue Aufgaben auf Stadtwerke und Energieversorger zu. Gemeint ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die spätestens ab 2026 auch für die Unternehmen der Energiewirtschaft verpflichtend ist. Grundlage dafür ist die Corporate Sustainability Reporting Directive. Wir haben uns über Herausforderungen und Chancen solcher Berichte mit BET-Berater Benedikt Ralfs ausgetauscht.
Zuletzt greifen wird das Buzzword „Smart“ nochmal in unserer Rubrik Strategien & Prozesse auf, hier schaut Dr. Franz Gresser auf das Thema Kundenservice.