Am 25. September hat die Bundesnetzagentur die Festlegung KANU 2.0 veröffentlicht. Es geht dabei im Kern um eine schnellere und flexiblere Abschreibung von Gasverteilnetzen. Die Branche wartet angesichts der großen Transformation, vor der sie steht, mit Spannung auf die neuen Regularien. energate sprach im Vorfeld mit Barbie Haller, Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur, über die Festlegung und wichtige Änderungen im Vergleich zum ersten Entwurf.
energate: Frau Haller, nach Vorlage des ersten Entwurfs zu Kanu 2.0 hatte die Branche vor allem die zeitliche Befristung kritisiert. Können Sie den Unternehmen diese Sorge nehmen?
Haller: Ja, das kann ich. Die Befristung ist ja einzig und allein dem Umstand geschuldet, dass wir uns gerade noch im Rahmen der Gasnetzentgelt- und Anreizregulierungsverordnung bewegen. Ab 2028 werden wir den NEST-Prozess implementiert haben, also ein anderes Rechtsregime haben. In dieses wird sich KANU 2.0 dann einbetten. Also Sie können davon ausgehen, dass wir nicht daran gedacht haben, 2028 mit dem Thema aufhören. Das würde ja gar keinen Sinn ergeben. Denn KANU 2.0 ist ja gerade ein Instrumentarium, das für eine lange Zeit angelegt ist. Denn in der Perspektive geht es uns ja um den Netzkunden 2045, den wollen wir schützen und die Lasten fair verteilen.