"Die Kunden haben kein Recht, den Stromzähler zu behalten" | Interview der Woche in KW 34

Foto: E-Control

Das Landesgericht St. Pölten lässt die EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie hinsichtlich der Smart Meter vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen. Hintergrund ist die fehlende Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einbau der intelligenten Stromzähler. Die E-Control soll als Monitoringstelle die Einführung der Smart Meter in Österreich überwachen. Hintergründe hierzu erfuhr energate im Interview mit Alfons Haber, Vorstand der Energieregulierungsbehörde.

energate: Herr Haber, das Landesgericht St. Pölten lässt die EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie in Hinblick auf die Smart Meter prüfen. Hintergrund ist die fehlende Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher in Bezug auf den Einbau der intelligenten Stromzähler. Welche Konsequenzen können sich daraus ergeben?

Haber: Es bleibt abzuwarten, wie der EuGH in dieser Sache entscheidet. Netzbetreiber haben jedenfalls weiterhin ihren rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf den Einbau von Smart Metern nachzukommen. [...] 

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