"Neue Zuständigkeiten der BNetzA können auch eine Chance sein" | Interview mit Prof. Dr. Achim Schröder
(Bild: Westenergie)
Essen (energate) - Die Anreizregulierung steht ebenso wie der Stromnetzausbau vor einem Umbruch. energate sprach mit Prof. Achim Schröder, Vorstand Finanzen & Regulierung bei der Eon-Tochter Westenergie, über die neue Machtfülle der Bundesnetzagentur, den Netzturbo für Wärmepumpen und E-Autos sowie den heiß diskutierten Paragraphen 14a EnWG, mit dem die Netzbetreiber die Kontrolle behalten wollen. energate: Die Bundesnetzagentur kann nach dem EuGH-Urteil die Anreizregulierung neu erfinden, sofern sie denn will. Passt das derzeitige System in Ihren Augen noch? Schröder: Mit der Grundsystematik ist unsere Branche gut gefahren. Nach jahrelangem Kampf um Capex kommt die Refinanzierung der Netzinvestitionen durch den Kapitalkostenaufschlag inzwischen auch für uns Verteilnetzbetreiber zeitnah an. Auf der Opex-Seite stellen wir uns den fünfjährigen Kostenprüfungen und dem Effizienzansatz, der dahinterliegt. Das ergibt weiterhin Sinn, auch wenn die Monopolzeit mit dem Start der Anreizregulierung im Jahr 2009 weit hinter uns liegt. Der dritte Bestandteil sind die dauerhaften nicht beinflussbaren volatilen Kosten, die klug festgelegt sein müssen. Ich würde auch bei fünfjährigen Regulierungsperioden bleiben wollen, sonst fehlt der vom Verordnungsgeber gewünschte Anreizeffekt. Ich glaube, dies sieht die Netzagentur ähnlich. Der Produktivitätsfaktor Xgen, der damals den Speck aus den Monopolzeiten abbauen sollte, ist allerdings überholt. energate: Passt denn die fünfjährige Regulierungsperiode auch für Gasnetze, die künftig zurückgebaut werden müssen?
Eine Studie der Agora hatte kürzlich degressive Abschreibungen und neue Anreize zur Stilllegung empfohlen. Schröder: Unstrittig ist, dass wegen Elektroautos und Wärmepumpen unsere Infrastruktur mehr in Richtung Strom gehen wird. Trotzdem werden auch die Gasnetze in den kommenden Jahren erforderlich sein, auch wenn es perspektivisch zu einer Reduktion der Nachfrage nach Erdgas kommen kann. Das Ausmaß und die Geschwindigkeit dieser Entwicklung lässt sich heute noch nicht klar ableiten. Und mit Start des neuen Gebäudeenergiegesetzes werden sicher nicht auf einen Schlag im Jahr 2024 alle Gasheizungen ausgebaut sein. Wohngebäude und vor allem Industriebetriebe - insbesondere des industriellen Mittelstands - sind daher weiterhin auf Moleküle wie Wasserstoff angewiesen. Die bereits gekürzte Abschreibungsdauer funktioniert 2023 noch, aber wenn wir 10 oder 20 Jahre weiterdenken, dann kann es natürlich kritisch werden. Denn die Anreizregulierung ist auf Erlöse ausgelegt und wenn immer weniger Gas im Netz sein sollte, würden auch die Netzentgelte steigen. Kurzum: Für die fünfte Regulierungsperiode müssen wir überlegen, ob es noch das richtige System ist. energate:: Wie stehen Sie zur absehbar höheren Machtfülle der Bundesnetzagentur durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes? Schröder: 2005 wurde die Bundesnetzagentur im übertragenen Sinne als Anwalt der Netznutzer gegründet, inzwischen fungiert sie als eine Art Waage. Sie unterstützt Netzbetreiber, damit die Energiewende funktioniert und sie schützt Netznutzer, damit es nicht zu teuer wird. Gerade bei Zinssätzen gab es bisher eine gemischte Zuständigkeit von BMWK und BNetzA. Wenn die Behörde also verantwortungsvoll mit ihren neuen Zuständigkeiten umgeht, könnte das auch eine Chance sein. In meinen Augen ist enorm wichtig, dass die BNetzA hier offen den Dialog mit der Branche sucht. Dennoch sollte sichergestellt sein, dass sich im Zweifelsfall ihre Entscheidungen noch rechtlich überprüfen lassen. energate: Welche Zinssätze brauchen Sie als Netzbetreiber? Schröder: Die BNetzA legt
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