Interview der Woche in KW 20 | energate messenger+

Das Bundesverfassungsgericht hält die in Mecklenburg-Vorpommern verpflichtende Bürgerbeteiligung an Windparks zwar für eine Verletzung der Grundrechte der Betreiber. Gleichzeitig schütze das Gesetz das Klima und fördere die Unabhängigkeit von Energieexporten, was aus Sicht der Richter überwiegt. Helena Lajer und Antje Böhlmann-Balan von der Kanzlei Prometheus erklären das Urteil und dessen Konsequenzen im Gespräch mit energate.

energate: Das Bundesverfassungsgericht hält die verpflichtende Beteiligung von Kommunen und Anwohnerinnen und Anwohnern an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern für rechtmäßig. Wie beurteilen Sie diese Entscheidung?

Lajer: Unabhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellen die Verpflichtungen des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz weiterhin massive Eingriffe in die Umsetzung von Windparks dar. Andererseits hat sich das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung von den aktuellen politischen Ereignissen, aber auch von den Gefahren des Klimawandels leiten lassen und diesen Aspekten die übergeordnete Bedeutung beigemessen.

Die Entscheidung ist daher dann zu begrüßen, wenn das Ziel des Klimaschutzes und der Unabhängigkeit von Energieimporten nicht nur zu Lasten der Betreiber wie im vorliegenden Fall, sondern auch zu deren Gunsten im Rahmen der Zulassung von Windenergievorhaben genauso konsequent herangezogen wird. Dazu haben sowohl die Gerichte als auch die Verwaltung hinreichend Möglichkeiten im Rahmen von summarischen Prüfungen, Abwägungsentscheidungen und des eingeräumten Ermessens.

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