Bundesrat beschließt Kartenpflicht für Ladesäulen | energate mobilität

Foto: Wupperverband


Ab 2023 müssen neue, öffentlich zugängliche Ladesäulen eine Schnittstelle für die Zahlung per EC-Karte oder Kreditkarte haben. Diese jüngst beschlossene Änderung der Ladesäulenverordnung soll den sogenannten Spontanladern das Leben erleichtern, die Betreiber sind alles andere als begeistert. Sie befürchten, dass das ohnehin noch schwierige Geschäft mit Ladestrom weiter ausgebremst wird.

Dennoch: Vor allem über Ladesäulen und Wallboxen will die Energiewirtschaft in Zukunft an der E-Mobilität mitverdienen. Die Suche nach den passenden Marktzugängen läuft schon lange, Eon sucht dazu beispielsweise den Schulterschluss mit Volkswagen. Die beiden Dax-Konzerne wollen mit dem "E.ON Drive Booster" am Markt für Schnelllader punkten. Eine neue Digitalplattform zum Ladestrommanagement auf Verteilnetzebene hat unterdessen die Eon-Tochter Westnetz vorgestellt.

Die Karlsruher EnBW legt ihrerseits weiterhin ein hohes Tempo beim Aufbau ihres Schnellladenetzes vor. Ein Rechtsstreit mit der Verbraucherzentrale NRW zu den Ladestrom-AGB in Bestandsverträgen ging unterdessen zuungunsten des Konzerns aus. Lesen Sie, warum die EnBW dennoch auf eine Revision verzichtet und das Urteil akzeptiert

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