Bundesrat lehnt Recht auf Ladestationen für Mieter ab | Wochenrückblick Schweiz KW 21

Elcom-Verfügung über Rückliefervergütung, Nationale Klimaprämie für Wärmepumpen lanciert und Mieter sollen kein Recht auf Ladestationen bekommen - das waren die Highlights des energate messenger Schweiz aus KW 21.

Netzbetreiber dürfen den rückgespiesenen Strom von unabhängigen Produzenten auf ihrem Netzgebiet nicht nur mit dem Einkaufspreis für Graustrom vergüten. Dies hält die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) in ihrem Newsletter fest, nachdem sie in einem konkreten Streitfall die Gesetzmässigkeit von Artikel 12 Absatz 1 der Energieverordnung (EnV) untersucht hat.

In der Schweiz gibt es eine neue einheitliche Klimaprämie beim Ersatz von Öl- oder Gasheizungen durch eine Wärmepumpe. Der Förderbetrag liegt bei 1.80 Franken pro eingespartem Liter Erdöl oder Kubikmeter Erdgas. Ein weiteres distinktives Merkmal der Förderung: Die Klimaprämie kennt keine Obergrenze und kann nicht nur für Wohnbauten, sondern auch im Büro- und Gewerbebereich und für Industrieprozesse in Anspruch genommen werden.

Mieter und Stockwerkeigentümer sollen keinen gesetzlich verankerten Anspruch auf eine Ladestation für ihr Elektroauto bekommen. Eine entsprechende Motion von Nationalrat und GLP-Präsident Jürg Grossen hat der Bundesrat zur Ablehnung empfohlen. Ihre ablehnende Haltung begründet die Landesregierung mit einer ganzen Reihe von Argumenten.

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