Berlin (energate) - Wie angekündigt verlängert die Bundesregierung die Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen und weitet sie zugleich aus. Mit Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie setzt die Bundesregierung den zweiten Teil des Strompreispakets vom 9. November 2023 um (energate berichtete). Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, nimmt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt ab Anfang April 2024 neue Anträge zur Strompreiskompensation entgegen. …
Energieintensive Industrie Bundesregierung verlängert Strompreiskompensation
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