Düsseldorf (energate) - Die Verbraucherzentrale NRW hatte mehrere Grundversorger in Nordrhein-Westfalen gerichtlich dazu aufgefordert, gesplittete Tarife für Neukunden zu unterlassen. Mit der neuen EnWG-Novelle könnte es den Unternehmen nun klar erlaubt sein, diese Kund:innen für drei Monate zu teureren Tarifen zu versorgen. Mit den Plänen erweist der Gesetzgeber den Energiekunden einen Bärendienst. …
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