Karlsruhe/Stuttgart (energate) - Der ehemalige Geschäftsführer der insolventen Windreich GmbH muss eine Haftstrafe antreten. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte einen Richterspruch des Landgerichts Stuttgart, das Willi Balz (61) als Gründer und langjährigen CEO des Windparkprojektierers Ende 2020 zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt hatte. Ergangen war dieses Urteil unter anderem wegen Betruges und Insolvenzverschleppung (energate berichtete). Laut dem nun veröffentlichten Beschluss (Az. 1 StR 292/21) hat der BGH die Revision von Balz' Verteidigung gegen das Urteil des Landgerichts "als unbegründet verworfen". Vor dem Landgericht Stuttgart waren ursprünglich insgesamt acht ehemalige Windreich-Funktionäre angeklagt, deren Verfahren das Gericht eingestellt hatte. In die Insolvenz ging Windreich bereits 2013. Das Verfahren sorgte immer wieder für Schlagzeilen, weil Balz mit der Insolvenzverwaltung von Windreich in Streit geraten war. Der Projektierer Windreich galt als ein Pionier der Offshore-Windkraft in der deutschen Nordsee, wo das Unternehmen seit 2001 aktiv war. /pa