Düsseldorf (energate) - In Nordrhein-Westfalen haben die ersten Energieversorger zweigeteilte Grundversorgungstarife aufgelegt. Bestandskunden sollen so vor massiven Preisanstiegen geschützt werden. Neue hohe Preise gelten nur für Neukunden. Die nordrhein-westfälische Kartellbehörde hält diese Preisspaltung für zulässig. "Unterschiedliche allgemeine Preise im Rahmen der Grundversorgung sind weder energierechtlich noch kartellrechtlich zu beanstanden", heißt es in einem internen Vermerk der Behörde, der energate vorliegt. …
Ich bin seit 2003 Redakteurin im energate-Team und leite das Team Gas & Wärme. Davor war ich mehrere Jahre als freie Journalistin bei der Kölner Rundschau.