Greifswald (energate) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit ihrer Klage gegen die Bau- und Betriebsgenehmigung der Pipeline Nord Stream 2 gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald hat die DUH-Klage gegen das zuständige Bergamt Stralsund abgewiesen, teilte das Gericht mit. In der Entscheidung führte das OLG Greifswald aus, dass die Klage teilweise unzulässig sei. Dem Kläger "fehle hinsichtlich der im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verlaufenden Offshore Pipeline und der landseitigen Anlagen in Lubmin sowie der Offshore Pipeline im Übrigen bereits das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis an der Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses", hieß es in der mündlichen Begründung. …