Berlin (energate) - Die verschärften EU-Grenzwerte für Stickoxid-Emissionen setzen deutsche Kohlekraftwerken unter Modernisierungsdruck. Jedoch hat die Bundesregierung keinen Überblick über den Nachrüstungsbedarf von Kohlekraftwerken, sondern verweist bei dem Thema auf die Zuständigkeit der Landesbehörden. "Eine gesicherte Beurteilung der Notwendigkeit zur Nachrüstung einer Anlage kann nur durch die Vollzugsbehörde erfolgen", erklärt das Umweltministerium auf eine entsprechende Anfrage der Grünen. Die Frage, in welchem Umfang Braunkohlekraftwerke nachgerüstet, gedrosselt oder gar stillgelegt werden müssen, steht im Raum, seit auf EU-Ebene Grenzwerte für Emissionen von Feinstaub, Quecksilber, Schwefel und Stickoxide bei Kraftwerken verfügt wurden. Nach dem Willen des ständigen Ausschusses für Industrieemissionen dürfen Kraftwerke ab 2021 höchstens 175 Milligramm Stickoxid pro Kubikmeter ausstoßen (energate berichtete).
Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) hatte angesichts der strengen Grenzwerte die Befürchtung geäußert, diese könnten den Lausitzer Braunkohle-Konzern Leag zu Kraftwerks-Stilllegungen zwingen (energate berichtete). Die Grünen vermuten, dass die Kraftwerke wie Jänschwalde, Weisweiler oder Boxberg modernisiert werden müssen, um die Grenzwerte einzuhalten. Nach Einschätzung des Umweltministeriums können die betroffenen Anlagen ihre Emissionen unter Einsatz der "bestverfügbaren Technik" "auf einen Jahresmittelwert von bis zu 190 Milligramm pro Kubikmeter mindern". Das Ministerium betont, dass Grenzwerte gegen das Votum Deutschlands verschärft wurden. Der neue Grenzwert sei "nicht sachgerecht" und seine fachliche Grundlage "nicht erkennbar"./gk