Lüneburg (energate) - Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat zwei Klagen von Atomkraftgegnern zum möglichen Endlager-Standort Gorleben zurückgewiesen. In beiden Fällen lehnte das Gericht eine Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 1. Oktober 2015 (Az. 2 A 26/14 und 2 A 27/14) ab. Die Kläger, ein privater Grundbesitzer und die Umweltorganisation Greenpeace, wollten sich gegen die Ende März auslaufende Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben wehren. …