09.04.15, 17:04

Berlin (energate) - Der Berliner Senat lässt seine rechtliche Handhabe für eine Übernahme des Fernwärmenetzes gerichtlich prüfen. Der Finanzsenat will beim Verwaltungsgericht mit einer Feststellungsklage klären, ob Vattenfall das Fernwärmenetz weiter betreiben darf oder ob das Unternehmen verpflichtet ist, dem Land Berlin das Netz für einen angemessenen Preis zu verkaufen. Das melden Berliner Medien übereinstimmend unter Berufung auf Senatskreise. Die Klage datiert vom 23. Dezember des vergangenen Jahres, wurde aber erst jetzt bekannt. Der Finanzsenat und auch der beklagte Vattenfall-Konzern haben augenscheinlich Stillschweigen vereinbart und wollten die Berichte auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren.

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Für den Senat geht es dem Vernehmen nach zunächst gar nicht um einen Rückkauf des Fernwärmenetzes. Das umfasst etwa 1.800 Kilometer mit elf größeren Heizkraftwerken und versorgt etwa 1,2 Mio. Haushalte. Sein Wert soll bei vier Mrd. Euro liegen. Der Senat will sich mit der fristwahrenden Feststellungsklage zu seinen Übernahmerechten vor allem ein Unterpfand verschaffen, das er bei den anstehenden Verhandlungen über Neugestaltung und Rekommunalisierung der städtischen Energieinfrastruktur bei Strom, Gas und Wärme einsetzen kann (energate berichtete). Hier gilt es, die verfahrene Situation aufzulösen, die mit dem Gerichtsurteil gegen die Vergabe der Gasnetzkonzession an die landeseigene Berlin Energie entstanden ist (energate berichtete). In der Folge musste der Finanzsenat auch das parallel angelegte Vergabeverfahren für das Stromnetz abblasen und neu starten. Im Raum stehen jetzt Kooperationslösungen für das Strom- und Gasnetz, bei denen sich der Senat mit den Altkonzessionären Vattenfall (Strom) und Gasag (Erdgas) ins Benehmen setzen muss. Auch ein Einstieg des Landes bei der Gasag könnte eine Variante sein.

Ansatzpunkt des Senats beim Fernwärmenetz ist der inzwischen ausgelaufene Konzessionsvertrag von 1994. Mit dem erhielt der damalige Netzbetreiber Bewag, dessen Rechtsnachfolger Vattenfall ist, auch das Berliner Fernwärmenetz zugesprochen. Juristisch geht es um die Endschaftsregeln bei der Stromnetzkonzession. Das Wärmenetz fällt nicht unter das Konzessionsrecht. Es könnte aber dennoch vom Auslaufen der Stromnetzkonzession berührt sein, weil beide Netze in einem Vertrag mit der Bewag zusammengefasst waren. Da Vattenfall bislang jegliche Ansprüche des Landes auf das Fernwärmenetz verneint, setzt der Senat auf eine gerichtliche Klarstellung. Trotzdem suchen beide Seiten, die sich außer bei der Fernwärme auch beim Strom- und beim Gasnetz - Vattenfall ist Anteilseigner der Gasag - gegenübersitzen, eine Lösung am Verhandlungstisch (energate berichtete). /gk

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