Bonn/Karlsruhe (energate) - Der Energiekonzern EnBW darf fünf konventionelle Kraftwerksblöcke nicht stilllegen. Das habe die Bundesnetzagentur untersagt, denn die betreffenden Anlagen seien als systemrelevant eingestuft worden, sagte ein EnBW-Sprecher zu energate. Auch die Bundesnetzagentur bestätigte gegenüber energate, dass sie der EnBW die Stilllegung versagt. Im Sommer vergangenen Jahres hatte die EnBW bei der Bundesnetzagentur einen Stilllegungsantrag gestellt (energate berichtete). "Der Bescheid der Netzagentur bedeutet, dass wir die Kraftwerke nun mindestens bis Mitte 2016 betreiben müssen", hieß es weiter von dem Versorger. Im ersten Jahr nach Antragsstellung dürfen Kraftwerksbetreiber Anlagen nicht vom Netz nehmen, danach gilt eine Frist von zwei Jahren. Im konkreten Fall beginnt die Frist also in diesem Sommer, sie kann nach Ablauf von zwei Jahren verlängert werden.
Derzeit befindet sich die EnBW nach eigenen Angaben in Gesprächen mit der Bundesnetzagentur, was die Entschädigung betrifft. Schließlich habe die EnBW den Antrag gestellt, weil sich die Kraftwerksblöcke mit einer Gesamtleistung von 668 MW wirtschaftlich nicht mehr rechneten. "Es werden aber nicht 100 Prozent der Kosten übernommen", sagte der Sprecher weiter. Bei den Kraftwerksblöcken handelt es sich um Anlagen an den Standorten Marbach und Walheim (beide Baden-Württemberg). Bei den Blöcken geht es um zwei Gasturbinen, eine Dampfturbine sowie zwei Steinkohlenblöcke (hier die Stilllegungsliste). Von der Stilllegung wären rund 100 Mitarbeiter betroffen gewesen.
EnBW gibt - wie viele andere Unternehmen derzeit auch - die niedrigen Börsenstrompreise als Grund für die gewünschte Stilllegung an. Die Kraftwerke könnten ihre Vollkosten nicht mehr decken und kommen nur noch in Zeiten zum Einsatz, in denen Spitzenlast benötigt wird. Ende vergangenen Jahres hatten die deutschen Versorger 30 konventionelle Kraftwerksblöcke zur Stilllegung angemeldet. Was die Systemrelevanz betrifft, ist Deutschland zweigeteilt. Im Norden haben die Unternehmen eher wenig Probleme, ihre Kraftwerke stillzulegen. Im Süden sieht es anders aus, weil dort der Atomstromanteil immer noch sehr hoch ist. Wollen die Unternehmen Anlagen außer Betrieb nehmen, muss der zuständige Netzbetreiber zusammen mit der Bundesnetzagentur über die Systemrelevanz, also die möglichen Folgen für die Netzstabilität, entscheiden. /df