Luxemburg/Berlin (energate) - Die KWKG-Förderung stellt keine staatliche Beihilfe dar. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gab am 24. Januar einer Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die EU-Kommission statt. Für die Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) ist das Urteil ein Durchbruch. "Jetzt kann sich das Bundeswirtschaftsministerium nicht mehr hinter dem Argument verstecken, dass eine höhere Förderung wegen Brüssel nicht möglich sei", sagte der Präsident des Branchenverbandes BKWK Claus-Heinrich Stahl im Gespräch mit energate. …
Ich bin seit 2003 Redakteurin im energate-Team und leite das Team Gas & Wärme. Davor war ich mehrere Jahre als freie Journalistin bei der Kölner Rundschau.