Bonn (energate) - Die zulässigen Höchstgebote bei den Windkraft- und PV-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) bleiben 2024 weitgehend konstant. Mit der neuen Festlegung der Bonner Behörde liegen sie somit erneut deutlich über den im EEG verankerten Werten. Für die Auktionen zu Onshore-Windkraft und zu PV-Freiflächenanlagen behält die Behörde die zulässigen Höchstgebote bei 7,35 Cent/kWh beziehungsweise 7,37 Cent/kWh bei. …
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