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30.11.2007 - 17:58

ener|gate Redaktion / Christian Seelos

Gaspreisgleitklauseln der Rheinenergie ungültig

Köln (energate) - Der Regionalversorger Rheinenergie hat vor dem Landgericht Köln einen Rechtsstreit gegen den Bund der Energieverbraucher (BdE) verloren (Urteil vom 24. Oktober 2007, Az 26 O 91/06). Das Gericht urteilte, dass die Rhein-Energie die in einigen Verträgen mit Gaskunden verwendeten Preisgleitklauseln nicht verwenden darf. Die Klausel sieht eine Bindung des Erdgaspreises an den Preis für leichtes Heizöl an der Börse Düsseldorf vor. Laut Urteilsbegründung enthält die Klausel "keine hinreichend verbindliche Festlegung", dass nur "konkrete Kostensteigerungen in entsprechender Höhe an den Kunden weitergegeben werden dürfen". Darüber hinaus hält das Gericht weitere Formulierungen in Gas-Verträgen der Rheinenergie für unwirksam. Gerd Rentzmann, Anwalt des BdE, rät den Rheinenergie-Kunden nun, bei der nächsten Preiserhöhung für Erdgas den Erhöhungsbetrag nicht oder nur unter Vorbehalt zu zahlen. Die Rheinenergie kündigte unterdessen an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Nächste Instanz ist das Oberlandesgericht Köln. Vor dem Bundesgerichtshof, der letzten Instanz, hatte der BdE bereits in zwei anderen Fällen, in denen es ebenfalls um strittige Preisgleitklauseln ging, obsiegt (Urteil vom 21. September 2005, Az VIII ZR 38/05 und Urteil vom 13.12.2006 Az VIII ZR 25/06). Eine Klage des BdE gegen Preisgleitklauseln in Stromlieferverträgen von E.ON Mitte hatte ebenfalls Erfolg. Rechtskräftig ist inzwischen ein Urteil des Landgerichts München, das auf eine Klage des Vereins hin den Stadtwerken München die Verwendung einer unzulässigen Preisgleitklausel untersagt hatte. /cs

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