Stuttgart (energate) - Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 5. April eine Teil-Ablehnung von Netzkosten bestätigt. Ein Stadtwerk hatte gegen die Landesregulierung geklagt, die weitere Netzkosten in Höhe von 260.000 Euro jährlich nicht genehmigt hatte. Mit dem Urteil werde einer der wichtigsten Teile des gemeinsamen Positionspapiers der Regulierungsbehörden zur erstmaligen Ermittlung der Restwerte des Anlagenvermögens der Netzbetreiber und zur Abschreibung bestätigt, so das baden-württembergische Wirtschaftsministerium. …
OLG Stuttgart bestätigt Regulierungsentscheidungen
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