Düsseldorf (energate) - Die Niederrheinwerke Viersen sind zur Offenlegung ihrer Gaspreiskalkulationen verpflichtet. Das hat der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einer mündlichen Verhandlung am 12. April (AZ: VI - 2 U 16/05 (Kart)) bestätigt. Die Niederrheinwerke nahmen ihre Berufung gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Mönchengladbach (AZ: 7 O 116/05) zurück. Der Kartellsenat des Oberlandesgerichtes hat den Niederrheinwerken eine Pflichtverletzung vorgeworfen, weil diese nicht gegen die überhöhten Preise des Vorlieferanten vorgegangen seien. …
Niederrheinwerke ziehen Berufung zurück
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