Brüssel/Berlin (energate) - Die EU-Kommission hat die Verlängerung der Energiepreisbremsen genehmigt. Aus beihilferechtlichen Gründen stand die in Deutschland beschlossene Verlängerung bis Ende März 2024 noch unter Vorbehalt. Der Bundestag machte am 16. November den Weg dafür frei. Politisch ist jedoch nicht klar, ob die Preisbremsen finanzierbar sind.
Die Mittel sollten eigentlich aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds fließen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Klima- und Transformationsfonds steht die Rechtmäßigkeit der Sondervermögen und ihrer geplanten Verwendung in Frage (energate berichtete). Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) geht davon aus, dass sich das Urteil auch auf den in der Coronakrise geschaffenen Fonds bezieht. In zukünftigen Krisensituationen könne die Bundesregierung die Gas- und Strompreisbremse nicht mehr finanzieren, sagte er.
Der BDEW lobte zwar die Entscheidung der EU-Kommission, mahnt aber zugleich eine alternative Lösung zur Finanzierung der Preisbremsen an. Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, erklärte: "Der BDEW fordert bereits seit Sommer eine Entscheidung, damit ausreichend Zeit für die Umsetzung in den Unternehmen besteht." Die Hängepartie könnte ihr Ende gefunden haben, so Andreae. "Die Bundesregierung muss nun schnell einen Weg finden, die Finanzierung der Energiepreisbremsen auf sichere Füße zu stellen. Die Unternehmen können nicht in Vorleistung gehen", fügte sie hinzu. /kj