Leipzig (energate) - Die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Bau der Ostsee-Anbindungsleitung (OAL) hat keine aufschiebende Wirkung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Das Bergamt Stralsund hatte am 21. August den Bau des ersten Seeabschnitts der Pipeline genehmigt, mit der Gascade das geplante LNG-Terminal im Hafen Mukran bei Lubmin ans Fernleitungsnetz anbindet. Die DUH hatte daraufhin Klage eingereicht. …
Kind des Ruhrgebiets und seit 2001 als Redakteur bei energate. Seit 2018 Teil des Teams Gas & Wärme. Davor zwei Jahre lang als Nordkorrespondent in Bremen.