Straßburg (energate) - Das Plenum des EU-Parlaments hat mit großer Mehrheit die Reform des europäischen Emissionshandels angenommen. Zu der Reform gehören strengere Vorgaben für die rund 10.000 Anlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie, die schon seit 2005 CO2-Emissionsrechte erwerben müssen oder zugeteilt bekommen (ETS I). Weitere Elemente sind die schrittweise Einbeziehung des Seeverkehrs ab 2024 ins ETS I, die Einführung eines neuen Emissionshandelssystems (ETS II) für den Gebäude- und Transportsektor, die schrittweise Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) im Zeitraum 2026 bis 2034 und die Schaffung eines EU-Klima-Sozialfonds ab 2026. …